V999, Rainer von Holst alias Jan Faber und Jakob B., Ermittlungsverfahren bestätigt
Wie kürzlich berichtet wurde, hat bereits die in der Bundesrepublik Deutschland anerkannte Stiftung Warentest, im April 2020 über Verleumdungen im Internet berichtet, wo es heißt:”Laut Landgericht Augsburg gibt es für den in die USA geflüchteten Anlagehai Rainer von Holst ein Auslieferungsgesuch aus Deutschland”.
Aktuell laufen in diesem Zusammenhang Strafanzeigen in mehreren Ländern, gegen die E-Karat International und Freebay, darunter in Südafrika, den USA, Europa und Asien, was dazu geführt hat, dass zwischenzeitlich sowohl Europol als auch Interpol eingeschaltet sind, wobei Freebay nachweislich im Auftrag der KB Gold fungierte, dies als Gold Lieferant, was durch Markeneintragungen des Rainer von Holst für diese Unternehmen belegt ist.
Juristen bezeichnen in diesem Zusammenhang Reiner von Holst als “Kopf einer internationalen Bande von Erpressern”. Gemäß Paragraf U.S.C. § 1326 (8 U.S.C. § 1101 (a) 13, A) ist der illegale Aufenthalt in den Vereinigten Staaten von Amerika (USA) kein einfaches Vergehen – es ist ein kriminelles Verbrechen und nicht nur ein einfaches Verbrechen, sondern ein Kapitalverbrechen. Dieses Kapitalverbrechen des illegalen Aufenthaltes in den USA, wird mit einer Haftstrafe von mindestens zwei Jahren bestraft, Betrug und Erpressung hingegen, wird in den USA und Europa, als kriminelle Vereinigung, mit einer Gefängnisstrafe nicht unter 10 Jahren bestraft.Nachweislich hält sich Rainer von Holst, alias Jan Faber, seit dem Jahr 2015 illegal in den USA mit einem angelaufenen Visum auf!
Aktuell wurden die US-Justizbehörden sowie die US-Botschaft bei der Europäischen Union (The U.S. Mission to the European Union – USEU Brussels) über den illegalen Aufenthalt, als auch die Ermittlungsvorgänge gegen Rainer von Holst (alias Jan Faber) aufmerksam gemacht und durch Medien die Frage gestellt, wieso es die US-Justizbehörden zulassen, dass Rainer von Holst von den USA aus Erpressungen und Verleumdungen begehen kann, obwohl es einen Auslieferungsantrag gibt?
Den US-Justizbehörden wird hierzu in Kürze der Aufenthalt von Rainer von Holst genannt, da zwischenzeitlich “Bail Enforcement Agent oder Fugitive Recovery Agenten” auf Rainer von Holst angesetzt sind, welche nach dem US-Recht, ebenso wie jeder US-Bürger bei Information über ein illegales Vergehen, eine Person verhaften dürfen, dies geregelt durch das “New York Penal Law” gemäß § 35.30(4). Gleiches gilt ebenso in anderen US-Bundesstaaten! Dieses US-Recht sollen nun von den Bail Enforcement Agent oder Fugitive Recovery Agenten anwenden, um Rainer von Holst alias Jan den deutschen Behörden zuzuführen.
Gegen Rainer von Holst alias Jan Faber und sein kriminelles Netzwerk läuft ein Ermittlungsverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, in der Bundesrepublik Deutschland, mit dem Aktenzeichen: 640 Js 512/17, hier wegen der Vorwürfe: Erpressung, Finanzmarkt- und Medienmanipulation, Geldwäsche und Verleumdung.
Die vorgenannt in der Bundesrepublik Deutschland anerkannte “Stiftung Warentest” schreibt zu Rainer von Holst alias Jan Faber, nach umfangreichen Recherchen am 12.02. 2018:
Das deutsche Landgericht Berlin stellt unter dem Aktenzeichen: 27 O 223/17 am 4. Mai 2017 fest:
“Das Gerichtsurteil der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin erfolgte durch den Richter am höchsten Gericht in Berlin, dem Kammergericht: Holger Thiel als Vorsitzendem, sowie den Richtern Saar und Lau.
Die renommierte deutsche Zeitung “Kyffhäuser Nachrichten” berichtet: “Rainer von Holst schädigt nicht nur Privatanleger, sondern auch Firmen. Seit Oktober 2016 gehört eine Art Schutzgelderpressung von Unternehmen zu seinen Einnahmequellen. Dazu benutzt er ein Onlineportal namens “Gerlachreport”…Der Gerlachreport wirft Firmen Betrug und andere Straftaten vor. Juristische Gegenwehr gegen die rufschädigenden Artikel verhindert von Holst, indem er kein richtiges Impressum angibt, sondern eine amerikanische Briefkastenfirma. Als Ausweg aus dem Dilemma bietet er den Firmen dann an, die negativen Artikel über sie zu entfernen, wenn sie dafür Geld bezahlen.”
Ein weiterer Unternehmer, welcher anonym bleiben möchte, sagte in diesem Zusammenhang, alles fing an mit einer Mail, dann einer Veröffentlichung auf extra programmierten Webseiten mit Verleumdungen, mein Leben ging buchstäblich über Nacht ebenso kaputt wie mein Geschäft!
Die kriminelle Masche des Rainer von Holst und der von ihm gekauften “Journalisten” ist es dabei stets, Unternehmen zu erpressen und die Kunden abwerben. Hierzu werden unter anderem mittels aufwendig gebauter Webseiten programmiert, in welchen ausschließlich Lügen im Stile der Verleumdung enthalten.
Dass hierbei dem “Journalisten” Jakob B. vorgeworfen wird, er habe in wissentlicher Kenntnis der nicht existenten Briefkastenfirma “Osint Group”, einen Medienartikel veröffentlichen lassen, ist wie genannt Grund eines Ermittlungsverfahrens bei der deutschen Staatsanwaltschaft in Hamburg. All dem gehen aktuell Ermittlungsbehörden nach, wo sicher Rechtshilfeersuchen an andere Staaten gestellt werden, um vor allem die Verursacher mittels IP-Protokollen zu lokalisieren.
Der Weg für das Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz ist frei. Die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft wurde vor wenigen Tagen durch das Parlament (Deutschen Bundestag) und den Bundesrat der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet, womit Netzwerke und Suchmaschinenbetreiber zur Löschung strafbarer Postings verpflichtet werden und in schweren Fällen auch zur Meldung an das deutsche Bundeskriminalamt, für die strafrechtliche Verfolgung ermöglicht wird.
Das gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention für jeden Menschen die Gewährleistung der strafrechtlichen Unschuldsvermutung gilt, muss an dieser Stelle sachlich erwähnt werden.