ETRON Software will hier mit einem kostenfreien Angebot Neukunden gewinnen: Wer jetzt eine ETRON onRetail Kassensoftware inklusive Cloud-TSE abonniert, kann die Online-Lösung kostenlos bis 31. März 2021 nutzen. Das kostenpflichtige Abo startet erst danach. Nutzern in ganz Deutschland wird so sofort das gesetzeskonforme Kassieren ermöglicht und eine Absicherung gegenüber den Finanzbehörden geboten. ETRON Software garantiert auch bis zum 31. März 2021 die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen einfach und unkompliziert kündigen zu können.
„Insbesondere kleinere Unternehmen, die vielleicht auch noch verunsichert sind, können sich so schnell und einfach absichern.“, sagt Markus Zoglauer, CEO von ETRON Software. „Wir sind überzeugt davon, dass jeder, der unsere Lösung verwendet begeistert sein wird und auch nach Ablauf vom kostenlosen Zeitraum bei uns bleibt,“ erklärt Markus Zoglauer sein Konzept weiter, „denn die Digitalisierung wird zunehmend zu einer unumgänglichen Überlebensstrategie, auch schon für den kleinen Einzelunternehmer!“.
Die Online-Kassensoftware verspricht einfache und intuitive Bedienung, 100% Gesetzeskonformität und alle nötigen Funktionen, die im Geschäftsalltag an einer Kassa abzuwickeln sind. Die Abo-Kosten sind nach Anzahl der Produkte gestaffelt: Für eine Kasse mit max. 100 Produkten sind dann ab 31. März 2021 monatlich € 9,90 fällig, für 1.000 Produkte € 14,90 und für 50.000 Produkte € 19,90. Die TSE wird über eine Cloud-Lösung abgewickelt und beträgt bei alle drei Paketen mtl. € 8,20.
Zusätzliche Details: Seit dem 1. Jänner 2020 ist in Deutschland die KassenSichV vollständig in Kraft getreten. Die KassenSichV gilt bereits seit 7. Oktober 2017 und erweitert die seit 2014 bestehende GoBD. Naben anderen Vorgaben gilt seit Jahresanfang nun auch die in der KassenSichV definierte Belegausgabepflicht und zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung – kurz TSE, das heißt alle in Betrieb befindlichen Kassen müssen über eine TSE verfügen. Zusätzlich ist die Meldung an das zuständige Finanzamt und ein neues Fiskalexportformat, das sogenannte DSFinV-K vorgesehen. Als Übergangsfrist gilt noch bis 30. September 2020 eine sog. Nichtbeanstandungsregelung. Ab 1. Oktober 2020 ist dann das “Kassengesetz scharf”. Einige Bundesländer (BY, BW, HH, HE, NI, NW, SL, SN, SH) gewähren aber einen Aufschub der Nichtbeanstandung bis 31. März 2021, wenn eine Lösung nachweislich bis 30. September 2020 bestellt/beauftragt wurde.
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